Ambulante Notfallversorgung

Etwa 20 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten nutzen entweder den ambulanten Notdienst der Arztpraxen oder die ambulante Notfallversorgung in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Die ambulante Notfallversorgung bildet damit eine Schnittstelle zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eine vertragsärztliche Versorgung auch zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) der Arztpraxen sicherstellen müssen (§ 75 Abs. 1b SGB V). Im Gegensatz dazu ist der Versorgungsauftrag der Notfallambulanzen nicht konkretisiert, auch wenn sie in den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen eingebunden werden sollen (§ 75 Abs. 1b S. 2 SGB V).

Das WIdO begleitet die Diskussion um eine bessere intersektorale Verzahnung sowohl der an der ambulanten Notfallversorgung beteiligten Akteure (Vertragsärzte und Notfallambulanzen der Krankenhäuser) als auch zwischen der Notfallversorgung und der regulären ambulanten Versorgung empirisch-analytisch. Hierzu wurden unter anderem in den vergangenen Krankenhaus-Reporten mehrere Beiträge veröffentlicht.